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AGB Partyzelt

Diese Bedingungen gelten für: Partyzelt

Betriebsanweisung Partyzelt 3 × 6 m

Anlage zu den Mietbestimmungen und AGB der Event-Wunsch, Christian Wunsch, Sachsenweg 17a, 32609 Hüllhorst · Stand: 08/2026

1. Geltungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für das von Event-Wunsch vermietete Partyzelt in der Größe 3 × 6 Meter und ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages. Mit Übernahme des Mietgegenstandes bestätigen Sie, diese Anweisung gelesen und verstanden zu haben. Sie sind verpflichtet, alle Personen, die am Auf- und Abbau beteiligt sind oder das Zelt betreiben, entsprechend zu unterweisen. Abweichende Absprachen bedürfen der Textform.

2. Bestimmungsgemäße Verwendung

Das Partyzelt ist ausschließlich als temporärer Sonnen-, Sicht- und Regenschutz im Freien bestimmt. Es dient der kurzzeitigen Nutzung bei Feiern und Veranstaltungen im privaten oder gewerblichen Rahmen. Das Zelt ist nicht für Wind- und Schneelasten geprüft und stellt keinen Schutz gegen Unwetter dar.

⛔ Nicht zulässig ist:
  • Aufbau und Betrieb in geschlossenen Räumen
  • Nutzung als Dauerbau, Carport, Lager- oder Unterstellplatz für Fahrzeuge
  • Betrieb bei Sturm, Gewitter, Hagel, Schneefall oder Frost
  • Aufbau ohne vollständige Verankerung im Boden
  • Verändern, Kürzen oder Entfernen von Gestängeteilen, Abspannseilen oder Erdnägeln
  • Anbringen von Lasten (Lautsprecher, Traversen, Dekoration, Beleuchtung) am Gestänge oder an der Plane
  • Übernachtung von Personen im Zelt
  • Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte

3. Technische Daten

🎪 Partyzelt 3 × 6 m – technische Daten

📐 Grundfläche: 3 × 6 m (18 m²)
📏 Höhe: Seite 2,00 m · First 2,90 m
🔩 Gestell: Stahl, durchgesteckte Verschraubung
🌧️ Plane: PVC 700, wasserdicht, UV-Schutz
🧱 Wände: 6 Seitenteile + 2 Giebelwände
🚪 Eingänge: 2, mit Reißverschluss
Verankerung: Erdnägel + Abspannseile im Set
🛠️ Aufbau: mind. 2 Personen, ca. 60 Minuten
📄 Im Set: Werkzeug + bebilderte Anleitung

4. Standortwahl – vor dem Aufbau prüfen

Die Auswahl und Freigabe des Aufstellortes obliegt allein Ihnen als Mieter. Prüfen Sie vor dem Aufbau:

  • Untergrund: eben, waagerecht, tragfähig und für Erdnägel geeignet (Rasen, verdichtete Erde, Kies). Auf Asphalt, Pflaster oder Beton ist eine gleichwertige Beschwerung erforderlich – der Aufbau ohne Verankerung ist untersagt.
  • Erdreich: Die Erdnägel werden bis ca. 40 cm tief eingeschlagen. Stellen Sie sicher, dass keine Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen, Kabelschächte, Drainagen, Tanks oder Bewässerungssysteme im Bereich liegen. Erkundigen Sie sich im Zweifel beim Versorger oder Grundstückseigentümer.
  • Umgebung: Mindestabstand von 3 m zu Gebäuden, Hecken, Zäunen und weiteren Zelten. Kein Aufbau unter Bäumen, Freileitungen oder Dachvorsprüngen mit Schnee-/Eisgefahr.
  • Fluchtwege: Beide Eingänge müssen jederzeit frei zugänglich und von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
  • Genehmigungen: Erforderliche Zustimmungen des Grundstückseigentümers sowie behördliche Auflagen holen Sie eigenverantwortlich ein.

5. Aufbau

⚠️ Sicherheit beim Aufbau
  • Mindestens 2 Personen, bei Wind mindestens 3 Personen
  • Schutzhandschuhe tragen – Schnitt- und Quetschgefahr an Rohrenden und Verbindern
  • Festes Schuhwerk tragen – Verletzungsgefahr durch Erdnägel und Hammer
  • Kinder und Haustiere während des gesamten Auf- und Abbaus fernhalten
  • Kein Aufbau bei Wind über 25 km/h, bei Regen, Nässe oder Dunkelheit
  • Verpackungsmaterial und Kleinteile von Kindern fernhalten – Erstickungsgefahr
  1. Alle Teile anhand der beiliegenden Anleitung auf Vollständigkeit und Beschädigungen prüfen. Bei fehlenden oder defekten Teilen den Aufbau nicht beginnen und uns umgehend informieren.
  2. Dachgestänge am Boden vormontieren und alle Verschraubungen handfest anziehen.
  3. Standrohre einsetzen und das Gestell mit ausreichend Personen aufrichten.
  4. Sämtliche Schrauben kontrollieren und fest anziehen – lose Verbindungen gefährden die Standsicherheit.
  5. Durchgehende Dachplane von einer Giebelseite aus aufziehen, mittig ausrichten und gleichmäßig spannen. Die Plane muss faltenfrei und straff sitzen.
  6. Seitenteile und Giebelwände per Reißverschluss einhängen und unten sichern.
  7. Erdnägel an allen Fußplatten setzen, Abspannseile in etwa 45° Winkel spannen und mit Erdnägeln verankern.
  8. Abschließende Sichtprüfung: fester Stand, straffe Plane, alle Verschraubungen fest, Fluchtwege frei.

6. Standsicherheit während der Nutzung

Verschraubungen und Verankerungen können sich im Betrieb lockern. Kontrollieren Sie das Zelt mindestens zweimal täglich sowie nach jedem Wetterwechsel: Schrauben nachziehen, Abspannseile nachspannen, gelockerte Erdnägel nachschlagen oder zusätzlich setzen. Wasseransammlungen auf dem Dach („Wassersäcke") müssen sofort entfernt werden, indem Sie die Plane von innen vorsichtig anheben – niemals von außen belasten oder mit spitzen Gegenständen bearbeiten. Das Zelt darf zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt und geöffnet stehen; bei Nichtbenutzung sind alle Seitenteile zu schließen.

7. Betrieb bei Wind und Wetter

Sie sind während der gesamten Mietzeit verpflichtet, die Wetterlage und amtliche Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu verfolgen. Maßgeblich ist die tatsächliche Windgeschwindigkeit einschließlich Böen:

Windstärke km/h Erkennbar an Ihre Maßnahme
0–3 Bft bis 19 Blätter und dünne Zweige bewegen sich Normalbetrieb, Routinekontrolle
4 Bft 20–28 Zweige bewegen sich, loses Papier wird angehoben Abspannungen und Erdnägel prüfen, lose Gegenstände sichern
5 Bft 29–38 Kleine Laubbäume schwanken Alle Seitenwände schließen, Verankerung nachziehen, Dachspannung prüfen
6 Bft 39–49 Starke Äste schwanken, Wind deutlich hörbar Betrieb einstellen, Zelt vollständig räumen, alle Öffnungen fest verschließen
ab 7 Bft ab 50 Ganze Bäume in Bewegung, Gehen gegen den Wind erschwert Zelt abbauen bzw. Dachplane lösen. Aufenthalt im und am Zelt verboten.
🌩️ Sofortiges Räumen – unabhängig von der Windstärke
  • bei amtlicher Unwetter-, Sturm- oder Gewitterwarnung
  • bei aufziehendem Gewitter (kein Blitzschutz vorhanden)
  • bei Hagel, Starkregen oder Dauerregen
  • bei Schneefall – Schneelast ist nicht zulässig, das Dach ist umgehend zu räumen bzw. das Zelt abzubauen
  • bei sichtbaren Schäden an Gestänge, Plane oder Verankerung

8. Feuer, Heizung, Grill und Strom

  • Offenes Feuer, Kerzen, Fackeln, Feuerschalen, Wunderkerzen und Pyrotechnik sind im Zelt und im unmittelbaren Umfeld verboten.
  • Grills, Fritteusen, Heizstrahler und Heizpilze dürfen nicht im Zelt betrieben werden. Im Außenbereich ist ein Mindestabstand von 3 m zu Plane und Abspannungen einzuhalten.
  • Rauchen ist im Zelt untersagt.
  • Stromleitungen dürfen nicht über das Zeltdach geführt werden. Verwenden Sie ausschließlich für den Außenbereich zugelassene Kabel, Verteiler und Leuchtmittel; die Absicherung muss über einen FI-Schutzschalter erfolgen.
  • Beleuchtung ausschließlich mit LED und ohne nennenswerte Wärmeentwicklung. Leuchtmittel dürfen die Plane nicht berühren.
  • Halten Sie einen betriebsbereiten Feuerlöscher bereit und halten Sie beide Ausgänge dauerhaft frei.

9. Verhalten im Gefahrenfall

  1. Ruhe bewahren, alle Personen über beide Ausgänge ins Freie führen und einen Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einhalten.
  2. Bei Personenschaden oder Brand sofort den Notruf 112 wählen.
  3. Das Zelt erst wieder betreten, wenn Standsicherheit und Wetterlage dies eindeutig zulassen.
  4. Schäden an Gestänge, Plane oder Verankerung umgehend melden: Telefon 05744 6024944 oder WhatsApp 0157 34519178.
  5. Beschädigte Bauteile dürfen nicht eigenmächtig repariert, verändert oder weiterverwendet werden.

10. Abbau, Reinigung und Rückgabe

  • Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge des Aufbaus, ebenfalls mit mindestens 2 Personen und Schutzhandschuhen.
  • Zuerst Seitenteile und Giebelwände abnehmen, anschließend die Dachplane, zuletzt das Gestänge zerlegen.
  • Planen vor dem Zusammenlegen grob von Schmutz, Laub und Grasresten befreien.
  • Planen müssen trocken und sauber zurückgegeben werden. Feucht verpackte Planen führen innerhalb weniger Tage zu Stockflecken und Schimmel. Trocknen Sie die Plane bei Bedarf ausgebreitet an der Luft.
  • Gestängeteile vollständig zerlegt und sortiert verpacken, Kleinteile, Erdnägel, Abspannseile und Werkzeug vollzählig zurücklegen.
  • Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt und im übernommenen Zustand am vereinbarten Rückgabetermin am Sachsenweg 17a in 32609 Hüllhorst.

11. Pflichten und Haftung des Mieters

Mit der Übergabe des Mietgegenstandes geht die Verkehrssicherungspflicht auf Sie über und endet erst mit der Rückgabe. Sie verantworten die Auswahl des Aufstellortes, den ordnungsgemäßen Aufbau, die Standsicherheit, die Überwachung der Wetterlage sowie die Aufsicht während der gesamten Mietzeit. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Auf- oder Abbau, fehlende oder unzureichende Verankerung, Missachtung der Windgrenzen, Überlastung oder eigenmächtige Veränderungen entstehen, haften Sie. Das gilt ebenso für Schäden an fremdem Eigentum, an Leitungen im Erdreich sowie für Personenschäden Dritter. Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit gehen zu Ihren Lasten. Im Übrigen gelten unsere Mietbestimmungen und AGB.

12. Rechtlicher Rahmen

Zelte gelten baurechtlich als „Fliegende Bauten". Das Partyzelt 3 × 6 m ist mit 18 m² Grundfläche und 3 m Breite in der Regel ein genehmigungsfreier Fliegender Bau und benötigt keine Aufstellungsprüfung, solange es nicht länger als drei Monate an derselben Stelle steht. Landesrechtliche Regelungen, Auflagen der Gemeinde sowie Vorgaben bei öffentlichen oder gewerblichen Veranstaltungen können abweichen. Die Prüfung und Einhaltung obliegt Ihnen als Mieter beziehungsweise Veranstalter.

Die bebilderte Aufbauanleitung des Herstellers liegt dem Mietset bei und steht zusätzlich als PDF zur Verfügung: Aufbauanleitung Partyzelt (PDF)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hüpfburg, Audio-Gästebuch, Bierzeltgarnitur, Partybox, Tischnummern, Candybar, Party-LEDs – Event-Wunsch
  1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Event-Wunsch (Vermieter) und dem Mieter (Verbraucher oder Unternehmer) über die auf www.event-wunsch.de angebotenen Mietsachen. 1.2 Verbraucher sind natürliche Personen, die den Vertrag zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. 1.3 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur anerkannt, wenn der Vermieter diesen ausdrücklich zustimmt.
  1. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website dargestellten Mietsachen sind unverbindliche Angebote und dienen der Anfrage. Ein Mietvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande. 2.2 Der Mieter kann die Buchung über das Online-Formular absenden. 2.3 Vorbehaltlich Irrtümer und Zwischenvermietungen. Die Bestellabwicklung erfolgt per E-Mail. Der Mieter stellt sicher, dass seine E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails des Vermieters empfangen werden können. 2.4 Hüpfburgen werden ausschließlich für private Veranstaltungen vermietet.
  1. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher
3.1 Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Ausnahme: Bei Dienstleistungen, die zu einem festgelegten Termin erbracht werden (z. B. Miete einer Hüpfburg, Partybox oder Bierzeltgarnitur für ein bestimmtes Datum), erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Vertrag vollständig erfüllt wurde (z. B. am Tag der Lieferung oder Nutzung). In diesem Fall gelten stattdessen unsere Stornierungsbedingungen (siehe unten). 3.2 Widerrufsfolgen Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. 3.3 Stornierungsbedingungen für termingebundene Buchungen
  • Hüpfburgen, Partybox, Bierzeltgarnitur, Tischnummern, Partybeleuchtung, Candy Bar: Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Buchungstag. Bei Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden oder Nichtabholung verfällt die Anzahlung.
3.4 Wie widerrufen Sie? Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Event-Wunsch, Sachsenweg 17a, 32609 Hüllhorst, E-Mail: info@event-wunsch.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden: Muster-Widerrufsformular  (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)  An: Event-Wunsch, Sachsenweg 17a, 32609 Hüllhorst, E-Mail: info@event-wunsch.de  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Vermietung von [Produkt/Leistung].  Bestellt am (*)/erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s):  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum:  (*) Unzutreffendes streichen. 3.5 Besondere Hinweise
  • Kein Widerrufsrecht besteht für Geschäftskunden (B2B).
  • Bei Nichtabholung oder Nichtnutzung ohne Stornierung wird der volle Mietpreis fällig.
  1. Überlassung der Mietsache
4.1 Die Mietsache wird persönlich an die vereinbarte Adresse überlassen oder zur Selbstabholung bereitgestellt. 4.2 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter per E-Mail über die Abholbereitschaft. 4.3 Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters und darf während der Mietzeit nicht veräußert oder an Dritte überlassen werden. 4.4 Wird die Mietsache mehr als 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit nicht abgeholt, entfällt der Anspruch des Mieters.
  1. Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise und Steuern: Die Preise sind vorbehaltlich Irrtümer und enthalten keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung § 19 UStG). Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. 5.2 Zahlungsmodalitäten: Die Miete kann entweder vollständig im Voraus oder über eine Anzahlung entrichtet werden. Der Mieter kann aus folgenden Zahlungsarten wählen:
  • Barzahlung bei Abholung oder Lieferung
  • Vorabüberweisung auf das Bankkonto des Vermieters
  • Zahlung über Klarna (abgewickelt über Stripe)
  • Zahlung über PayPal (z. B. für Kreditkarten, SEPA-Lastschrift)
  • Zahlung über Amazon Pay (abgewickelt über Stripe)
  • Zahlung per Kreditkarte (abgewickelt über Stripe)
  • Zahlung per Sofortüberweisung (abgewickelt über Stripe)
  1. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
6.1 Die Mietsache darf nur vom Mieter und nur zu den vereinbarten Zwecken genutzt werden. 6.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
  1. Pflichten des Mieters
7.1 Der Mieter behandelt die Mietsache pfleglich und befolgt die Gebrauchsanweisungen. 7.2 Auf- und Abbau müssen fachgerecht erfolgen. Bei Verschmutzung wird eine Aufwandspauschale berechnet.
  1. Änderungen an der Mietsache
8.1 Änderungen durch den Vermieter zur Erhaltung oder Verbesserung sind zulässig, sofern sie den Gebrauch nicht beeinträchtigen. 8.2 Änderungen durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  1. Mängel und Erhaltungspflicht
9.1 Der Vermieter hält die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand. 9.2 Der Mieter zeigt Mängel unverzüglich an. Mängelbeseitigung erfolgt durch Nachbesserung oder Austausch. 9.3 Eine Kündigung wegen Mängeln ist erst nach erfolgloser Mängelbeseitigung zulässig.
  1. Haftung
10.1 Mängel, die bei Vertragsschluss bekannt waren oder erkennbar sein mussten, schließen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Mieters nicht aus. Der Mieter kann in diesem Fall die ihm gesetzlich zustehenden Ansprüche (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt) geltend machen. 10.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Vermieter uneingeschränkt. 10.3 Die Haftung des Vermieters für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.4 Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietdauer entstehen, und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, sofern der Mieter diese zu vertreten hat.
  1. Vertragslaufzeit und Beendigung
Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
  1. Rückgabe der Mietsache
12.1 Die Mietsache ist ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Schäden trägt der Mieter die Kosten. 12.2 Bei Überschreitung der Mietdauer wird der Mietzins tageweise weiterberechnet.
  1. Anzahlung und Stornierung
13.1 Anzahlung:
  • Fällig innerhalb von 3 Werktagen nach Buchungsbestätigung.
  • Bei fristgerechter Stornierung wird die Anzahlung zurückerstattet.
  • Bei Nichtabholung oder nicht fristgerechter Stornierung verfällt die Anzahlung.
13.2 Stornierungsfristen:
  • Hüpfburgen, Partybox, Bierzeltgarnitur, Tischnummern, Partybeleuchtung, Candy Bar: Kostenfrei bis 24 Stunden vor Buchungstag.
  1. Wettervereinbarung für Hüpfburgen
14.1 Während Schlechtwetterperioden (Regen, Gewitter, Sturm, Hagel etc.) behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung kostenfrei zu stornieren. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen oder Ersatzleistungen. 14.2 Wenn es an einem Buchungstag regnen oder stürmen sollte, kann der Mieter die Buchung für diesen Tag völlig kostenfrei stornieren oder die Buchung auf einen anderen freien Tag verschieben. 14.3 Sollte sich der Mieter trotz Wettervorhersage ausdrücklich für eine Buchung entscheiden oder trotz Schlechtwetter die Hüpfburg nutzen, ist keine Kostenerstattung möglich.
  1. Alternative Streitbeilegung
15.1 Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. 15.2 Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person ist.  

Stand: 02.08.2026

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