AGB Partyzelt
Diese Bedingungen gelten für: Partyzelt
Betriebsanweisung Partyzelt 3 × 6 m
Anlage zu den Mietbestimmungen und AGB der Event-Wunsch, Christian Wunsch, Sachsenweg 17a, 32609 Hüllhorst · Stand: 08/2026
1. Geltungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für das von Event-Wunsch vermietete Partyzelt in der Größe 3 × 6 Meter und ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages. Mit Übernahme des Mietgegenstandes bestätigen Sie, diese Anweisung gelesen und verstanden zu haben. Sie sind verpflichtet, alle Personen, die am Auf- und Abbau beteiligt sind oder das Zelt betreiben, entsprechend zu unterweisen. Abweichende Absprachen bedürfen der Textform.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Partyzelt ist ausschließlich als temporärer Sonnen-, Sicht- und Regenschutz im Freien bestimmt. Es dient der kurzzeitigen Nutzung bei Feiern und Veranstaltungen im privaten oder gewerblichen Rahmen. Das Zelt ist nicht für Wind- und Schneelasten geprüft und stellt keinen Schutz gegen Unwetter dar.
- Aufbau und Betrieb in geschlossenen Räumen
- Nutzung als Dauerbau, Carport, Lager- oder Unterstellplatz für Fahrzeuge
- Betrieb bei Sturm, Gewitter, Hagel, Schneefall oder Frost
- Aufbau ohne vollständige Verankerung im Boden
- Verändern, Kürzen oder Entfernen von Gestängeteilen, Abspannseilen oder Erdnägeln
- Anbringen von Lasten (Lautsprecher, Traversen, Dekoration, Beleuchtung) am Gestänge oder an der Plane
- Übernachtung von Personen im Zelt
- Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte
3. Technische Daten
🎪 Partyzelt 3 × 6 m – technische Daten
4. Standortwahl – vor dem Aufbau prüfen
Die Auswahl und Freigabe des Aufstellortes obliegt allein Ihnen als Mieter. Prüfen Sie vor dem Aufbau:
- Untergrund: eben, waagerecht, tragfähig und für Erdnägel geeignet (Rasen, verdichtete Erde, Kies). Auf Asphalt, Pflaster oder Beton ist eine gleichwertige Beschwerung erforderlich – der Aufbau ohne Verankerung ist untersagt.
- Erdreich: Die Erdnägel werden bis ca. 40 cm tief eingeschlagen. Stellen Sie sicher, dass keine Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen, Kabelschächte, Drainagen, Tanks oder Bewässerungssysteme im Bereich liegen. Erkundigen Sie sich im Zweifel beim Versorger oder Grundstückseigentümer.
- Umgebung: Mindestabstand von 3 m zu Gebäuden, Hecken, Zäunen und weiteren Zelten. Kein Aufbau unter Bäumen, Freileitungen oder Dachvorsprüngen mit Schnee-/Eisgefahr.
- Fluchtwege: Beide Eingänge müssen jederzeit frei zugänglich und von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
- Genehmigungen: Erforderliche Zustimmungen des Grundstückseigentümers sowie behördliche Auflagen holen Sie eigenverantwortlich ein.
5. Aufbau
- Mindestens 2 Personen, bei Wind mindestens 3 Personen
- Schutzhandschuhe tragen – Schnitt- und Quetschgefahr an Rohrenden und Verbindern
- Festes Schuhwerk tragen – Verletzungsgefahr durch Erdnägel und Hammer
- Kinder und Haustiere während des gesamten Auf- und Abbaus fernhalten
- Kein Aufbau bei Wind über 25 km/h, bei Regen, Nässe oder Dunkelheit
- Verpackungsmaterial und Kleinteile von Kindern fernhalten – Erstickungsgefahr
- Alle Teile anhand der beiliegenden Anleitung auf Vollständigkeit und Beschädigungen prüfen. Bei fehlenden oder defekten Teilen den Aufbau nicht beginnen und uns umgehend informieren.
- Dachgestänge am Boden vormontieren und alle Verschraubungen handfest anziehen.
- Standrohre einsetzen und das Gestell mit ausreichend Personen aufrichten.
- Sämtliche Schrauben kontrollieren und fest anziehen – lose Verbindungen gefährden die Standsicherheit.
- Durchgehende Dachplane von einer Giebelseite aus aufziehen, mittig ausrichten und gleichmäßig spannen. Die Plane muss faltenfrei und straff sitzen.
- Seitenteile und Giebelwände per Reißverschluss einhängen und unten sichern.
- Erdnägel an allen Fußplatten setzen, Abspannseile in etwa 45° Winkel spannen und mit Erdnägeln verankern.
- Abschließende Sichtprüfung: fester Stand, straffe Plane, alle Verschraubungen fest, Fluchtwege frei.
6. Standsicherheit während der Nutzung
Verschraubungen und Verankerungen können sich im Betrieb lockern. Kontrollieren Sie das Zelt mindestens zweimal täglich sowie nach jedem Wetterwechsel: Schrauben nachziehen, Abspannseile nachspannen, gelockerte Erdnägel nachschlagen oder zusätzlich setzen. Wasseransammlungen auf dem Dach („Wassersäcke") müssen sofort entfernt werden, indem Sie die Plane von innen vorsichtig anheben – niemals von außen belasten oder mit spitzen Gegenständen bearbeiten. Das Zelt darf zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt und geöffnet stehen; bei Nichtbenutzung sind alle Seitenteile zu schließen.
7. Betrieb bei Wind und Wetter
Sie sind während der gesamten Mietzeit verpflichtet, die Wetterlage und amtliche Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu verfolgen. Maßgeblich ist die tatsächliche Windgeschwindigkeit einschließlich Böen:
- bei amtlicher Unwetter-, Sturm- oder Gewitterwarnung
- bei aufziehendem Gewitter (kein Blitzschutz vorhanden)
- bei Hagel, Starkregen oder Dauerregen
- bei Schneefall – Schneelast ist nicht zulässig, das Dach ist umgehend zu räumen bzw. das Zelt abzubauen
- bei sichtbaren Schäden an Gestänge, Plane oder Verankerung
8. Feuer, Heizung, Grill und Strom
- Offenes Feuer, Kerzen, Fackeln, Feuerschalen, Wunderkerzen und Pyrotechnik sind im Zelt und im unmittelbaren Umfeld verboten.
- Grills, Fritteusen, Heizstrahler und Heizpilze dürfen nicht im Zelt betrieben werden. Im Außenbereich ist ein Mindestabstand von 3 m zu Plane und Abspannungen einzuhalten.
- Rauchen ist im Zelt untersagt.
- Stromleitungen dürfen nicht über das Zeltdach geführt werden. Verwenden Sie ausschließlich für den Außenbereich zugelassene Kabel, Verteiler und Leuchtmittel; die Absicherung muss über einen FI-Schutzschalter erfolgen.
- Beleuchtung ausschließlich mit LED und ohne nennenswerte Wärmeentwicklung. Leuchtmittel dürfen die Plane nicht berühren.
- Halten Sie einen betriebsbereiten Feuerlöscher bereit und halten Sie beide Ausgänge dauerhaft frei.
9. Verhalten im Gefahrenfall
- Ruhe bewahren, alle Personen über beide Ausgänge ins Freie führen und einen Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einhalten.
- Bei Personenschaden oder Brand sofort den Notruf 112 wählen.
- Das Zelt erst wieder betreten, wenn Standsicherheit und Wetterlage dies eindeutig zulassen.
- Schäden an Gestänge, Plane oder Verankerung umgehend melden: Telefon 05744 6024944 oder WhatsApp 0157 34519178.
- Beschädigte Bauteile dürfen nicht eigenmächtig repariert, verändert oder weiterverwendet werden.
10. Abbau, Reinigung und Rückgabe
- Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge des Aufbaus, ebenfalls mit mindestens 2 Personen und Schutzhandschuhen.
- Zuerst Seitenteile und Giebelwände abnehmen, anschließend die Dachplane, zuletzt das Gestänge zerlegen.
- Planen vor dem Zusammenlegen grob von Schmutz, Laub und Grasresten befreien.
- Planen müssen trocken und sauber zurückgegeben werden. Feucht verpackte Planen führen innerhalb weniger Tage zu Stockflecken und Schimmel. Trocknen Sie die Plane bei Bedarf ausgebreitet an der Luft.
- Gestängeteile vollständig zerlegt und sortiert verpacken, Kleinteile, Erdnägel, Abspannseile und Werkzeug vollzählig zurücklegen.
- Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt und im übernommenen Zustand am vereinbarten Rückgabetermin am Sachsenweg 17a in 32609 Hüllhorst.
11. Pflichten und Haftung des Mieters
Mit der Übergabe des Mietgegenstandes geht die Verkehrssicherungspflicht auf Sie über und endet erst mit der Rückgabe. Sie verantworten die Auswahl des Aufstellortes, den ordnungsgemäßen Aufbau, die Standsicherheit, die Überwachung der Wetterlage sowie die Aufsicht während der gesamten Mietzeit. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Auf- oder Abbau, fehlende oder unzureichende Verankerung, Missachtung der Windgrenzen, Überlastung oder eigenmächtige Veränderungen entstehen, haften Sie. Das gilt ebenso für Schäden an fremdem Eigentum, an Leitungen im Erdreich sowie für Personenschäden Dritter. Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit gehen zu Ihren Lasten. Im Übrigen gelten unsere Mietbestimmungen und AGB.
12. Rechtlicher Rahmen
Zelte gelten baurechtlich als „Fliegende Bauten". Das Partyzelt 3 × 6 m ist mit 18 m² Grundfläche und 3 m Breite in der Regel ein genehmigungsfreier Fliegender Bau und benötigt keine Aufstellungsprüfung, solange es nicht länger als drei Monate an derselben Stelle steht. Landesrechtliche Regelungen, Auflagen der Gemeinde sowie Vorgaben bei öffentlichen oder gewerblichen Veranstaltungen können abweichen. Die Prüfung und Einhaltung obliegt Ihnen als Mieter beziehungsweise Veranstalter.
Die bebilderte Aufbauanleitung des Herstellers liegt dem Mietset bei und steht zusätzlich als PDF zur Verfügung: Aufbauanleitung Partyzelt (PDF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hüpfburg, Audio-Gästebuch, Bierzeltgarnitur, Partybox, Tischnummern, Candybar, Party-LEDs – Event-Wunsch- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher
- Hüpfburgen, Partybox, Bierzeltgarnitur, Tischnummern, Partybeleuchtung, Candy Bar: Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Buchungstag. Bei Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden oder Nichtabholung verfällt die Anzahlung.
- Kein Widerrufsrecht besteht für Geschäftskunden (B2B).
- Bei Nichtabholung oder Nichtnutzung ohne Stornierung wird der volle Mietpreis fällig.
- Überlassung der Mietsache
- Miete und Zahlungsbedingungen
- Barzahlung bei Abholung oder Lieferung
- Vorabüberweisung auf das Bankkonto des Vermieters
- Zahlung über Klarna (abgewickelt über Stripe)
- Zahlung über PayPal (z. B. für Kreditkarten, SEPA-Lastschrift)
- Zahlung über Amazon Pay (abgewickelt über Stripe)
- Zahlung per Kreditkarte (abgewickelt über Stripe)
- Zahlung per Sofortüberweisung (abgewickelt über Stripe)
- Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Pflichten des Mieters
- Änderungen an der Mietsache
- Mängel und Erhaltungspflicht
- Haftung
- Vertragslaufzeit und Beendigung
- Rückgabe der Mietsache
- Anzahlung und Stornierung
- Fällig innerhalb von 3 Werktagen nach Buchungsbestätigung.
- Bei fristgerechter Stornierung wird die Anzahlung zurückerstattet.
- Bei Nichtabholung oder nicht fristgerechter Stornierung verfällt die Anzahlung.
- Hüpfburgen, Partybox, Bierzeltgarnitur, Tischnummern, Partybeleuchtung, Candy Bar: Kostenfrei bis 24 Stunden vor Buchungstag.
- Wettervereinbarung für Hüpfburgen
- Alternative Streitbeilegung
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Stand: 02.08.2026