AGB Hüpfburg
Diese Bedingungen gelten für: Hüpfburg Dschungel, Hüpfburg Drachenburg, Hüpfburg Piratenschiff
Betriebsanweisung für die Hüpfburg
- Aufbau und Standort
- Nur auf ebener, fester und trockener Fläche aufbauen (z. B. Asphalt, Rasen ohne Löcher oder Steine).
- Keine spitzen oder scharfen Gegenstände (Schuhe, Schmuck, Brillanten, Spielzeuge etc.) in oder auf der Hüpfburg erlauben.
- Immer alle mitgelieferten Erdnägel verwenden und an jeder Ecke sowie in regelmäßigen Abständen an den Seitenwänden fest im Boden verankern.
- Wetterbedingungen
- Nicht bei Regen, Nässe, Sturm oder starkem Wind nutzen.
- Bei Schlechtwetter (Regen, Gewitter, Hagel, Sturm) ist die Nutzung sofort einzustellen und die Hüpfburg zu räumen.
- Stromversorgung
- Gebläse ausschließlich an eine gesicherte Steckdose (FI-Schalter) anschließen.
- Gebläse muss während der gesamten Nutzungsdauer durchgehend laufen. Bei Ausfall: Nutzung sofort beenden!
- Sicherheitsabstand und Aufsicht
- Immer mindestens eine Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre) anwesend lassen.
- Sicherheitsabstand von 1 Meter um das Gebläse einhalten und diesen Bereich absichern (z. B. mit Absperrband), damit niemand das Gebläse berühren kann.
- Nutzung
- Nur barfuß oder mit Socken hüpfen – keine Schuhe oder spitzen Gegenstände mitnehmen.
- Maximale Personenzahl (gemäß Herstellerangaben) nicht überschreiten.
- Keine akrobatischen Sprünge oder Purzelbäume – Verletzungsgefahr!
- Vor der Nutzung prüfen
- Hüpfburg auf Risse, lose Nähte oder defekte Reißverschlüsse kontrollieren.
- Bei Mängeln: Nutzung sofort einstellen und den Vermieter informieren.
HAFTUNGSÜBERNAHMEERKLÄRUNG:
- Der Mieter übernimmt die Mietsachen im einwandfreiem und gebrauchsfähigem Zustand. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht anerkannt werden. Der Mieter verpflichtet sich, alle Schäden und Funktionsmängel, die sich beim Gebrauch der Mietsache herausstellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Den Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen sowie Auf- und Abbauanweisungen, Betriebsanweisungen, Untergrundanforderungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Insbesondere gelten folgende Sicherheitsvorschriften für Hüpfburgen:
- Die Hüpfburg muss unbedingt mit den beiliegenden Erdnägeln am Boden befestigt werden. Die Erdnägel sind an allen Ecken anzubringen. Eine Anleitung zur korrekten Verwendung der Erdnägel liegt bei.
- Während der Nutzung der Hüpfburg muss mindestens eine volljährige Aufsichtsperson ständig anwesend sein. Diese Person ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln verantwortlich.
- Das Gebläse darf ausschließlich an eine elektrisch gesicherte Steckdose (FI-Schalter) angeschlossen und betrieben werden. Der Mieter stellt sicher, dass die Stromversorgung den technischen Anforderungen entspricht.
- Im Umkreis von mindestens 1 Meter um das Gebläse darf sich keine Person aufhalten. Der Bereich ist abzusichern.
- Vor der ersten Nutzung ist die Hüpfburg auf Schäden oder Mängel (z. B. Risse, lose Nähte, defekte Reißverschlüsse) zu überprüfen. Bei Feststellung von Mängeln ist die Nutzung sofort einzustellen und der Vermieter zu informieren.
- Bei Mängeln an Gebläse, Erdnägeln oder der Hüpfburg selbst ist die Nutzung unverzüglich zu unterbrechen. Die Hüpfburg darf in diesem Fall nicht mehr benutzt werden.
- Der Mieter verpflichtet sich, mit der Mietsache pfleglich sowie sorgfältig umzugehen, keine optischen oder technischen Veränderungen vorzunehmen und vor Beschädigung zu schützen bzw. sauber zurückzugeben.
- Die Nutzung der Mietsache erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und haftet für die Mietsache in Bezug auf Verschmutzung, Diebstahl, Sach- und Personenschäden, mutwillige oder nicht mutwillige Beschädigung, Fehlbedienung und Vandalismus.
- Der Mieter ist für einen angemessenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich und erklärt, etwaige Schäden vorab die Haftungsübernahme (ggf. mit dem Privatvermögen). Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflicht, mitunter auch durch eine Haushaftpflicht, abgedeckt sein. Bei Betrieben durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Sollte dies nicht möglich bzw. vorhanden sein, oder der Mieter die Risiken nicht selbst tragen wollen, so wird dem Mieter empfohlen, ersatzweise eine für die Veranstaltung geeignete Versicherung abzuschließen.
- Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung Hüpfburgen – Event-Wunsch Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Mietverträge über unsere Hüpfburgen – Dschungel, Drachenburg und Piratenschiff – einschließlich des mitgelieferten Zubehörs (Gebläse, Luftschlauch, Erdnägel, Abspannseile, Transporttasche, Aufbau- und Betriebsanleitung), die Sie mit Event-Wunsch, Inhaber: Christian Wunsch, Bahnhofstraße 19, 32312 Lübbecke, E-Mail: info@event-wunsch.de, Telefon: 05744 6024944 (nachfolgend „wir" oder „Vermieter") schließen. Sie werden nachfolgend als „Mieter" bezeichnet.
1.2 Unsere Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 gefertigt. Die bei der Übergabe ausgehändigte Aufbau- und Betriebsanleitung sowie die Sicherheitshinweise sind verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Hüpfburgen und der Preise auf www.event-wunsch.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage. Angaben zu Preisen und Verfügbarkeiten stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern und Zwischenvermietungen.
2.2 Mit Absenden der Buchungsanfrage geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen eine Buchungsbestätigung per E-Mail zusenden.
2.3 Der Mieter muss volljährig sein.
2.4 Sie stellen sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und unsere E-Mails empfangen werden können (bitte prüfen Sie auch den Spam-Ordner).
§ 3 Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da wir die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden.
3.2 Der Mietpreis umfasst die Überlassung der Hüpfburg nebst dem in § 1.1 genannten Zubehör für den bestätigten Zeitraum. Aufbau, Abbau und Transport sind nicht Bestandteil des Mietvertrages, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.3 Zur Verfügung stehen folgende Zahlungsarten: Barzahlung bei Abholung oder Lieferung, Vorabüberweisung, Klarna, PayPal, Amazon Pay, Kreditkarte sowie Sofortüberweisung (Abwicklung teilweise über Stripe).
3.4 Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Anzahlung, Stornierung und Umbuchung
4.1 Zur Absicherung des Termins erheben wir eine Anzahlung, die innerhalb von 3 Werktagen nach Buchungsbestätigung zu leisten ist. Die Höhe wird Ihnen bei der Buchung angezeigt. Die Anzahlung wird bei Übergabe mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
4.2 Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang bei uns.
4.3 Bis 7 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstag können Sie kostenfrei stornieren; eine bereits geleistete Anzahlung erstatten wir unverzüglich vollständig zurück.
4.4 Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem gebuchten Veranstaltungstag sowie bei Nichtabholung behalten wir die Anzahlung als pauschalierten Schadensersatz ein. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.5 Eine ungünstige Wettervorhersage berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung außerhalb der Frist nach 4.3.
4.6 Eine Verschiebung des Termins ist bis 7 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstag einmalig kostenfrei möglich, soweit das gewünschte Ersatzdatum verfügbar ist. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
§ 5 Mietzeit, Abholung, Transport und Rückgabe
5.1 Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Abholung erfolgt in der Regel am Vortag Ihrer Veranstaltung zu der Ihnen bei der Buchung zugewiesenen Uhrzeit, die Rückgabe am Ende des gebuchten Mietzeitraums zu der in der Buchungsbestätigung genannten Uhrzeit.
5.2 Übergabe und Rückgabe erfolgen nach Terminvereinbarung an unserem Abhollager: Bahnhofstraße 19, 32312 Lübbecke (Anfahrt über die Vom-Stein-Straße).
5.3 Bei der Übergabe weisen wir Sie in Aufbau, Betrieb und Sicherheitsvorgaben ein. Sie bestätigen mit der Übernahme, die Einweisung erhalten und verstanden zu haben.
5.4 Für den Transport sind Sie verantwortlich. Die Hüpfburgen wiegen je nach Modell bis zu rund 120 kg bei einem Packmaß von bis zu ca. 180 × 110 × 110 cm. Erforderlich ist ein Anhänger oder ein Kombi, Van bzw. SUV mit umgeklappter Rückbank. Heben Sie das Paket zu zweit an und sichern Sie es gegen Verrutschen.
5.5 Ist ein sicherer Transport mit dem mitgebrachten Fahrzeug erkennbar nicht möglich, können wir die Übergabe verweigern; der Mietpreis bleibt in diesem Fall nach Maßgabe von § 4.4 geschuldet.
5.6 Prüfen Sie die Hüpfburg und das Zubehör bei Übergabe auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel. Offensichtliche Mängel zeigen Sie uns bitte unverzüglich bei Übergabe an.
5.7 Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jeden angefangenen weiteren Tag den vereinbarten Tagesmietpreis; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Aufstellfläche, Untergrund und Verankerung
6.1 Die Aufstellfläche muss eben, fest, trocken und frei von spitzen oder scharfkantigen Gegenständen (Steine, Wurzeln, Scherben, Äste) sein. Entfernen Sie derartige Gegenstände vor dem Aufbau.
6.2 Rund um die Hüpfburg ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 m freizuhalten, am Rutschenauslauf mindestens 3 m. Über der Hüpfburg muss ausreichend freie Höhe bestehen; Bäume, Äste, Vordächer, Zäune, Mauern und insbesondere Frei- und Stromleitungen dürfen sich nicht im Aufstell- oder Abspannbereich befinden.
6.3 Prüfung des Untergrunds vor dem Einschlagen der Erdnägel: Sie sind verpflichtet, vor dem Setzen der Erdnägel sicherzustellen, dass im Boden keine Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Bewässerungsanlagen, Abdichtungen oder sonstigen Einbauten verlaufen. Für Schäden, die durch das Einschlagen der Erdnägel entstehen, haften wir nicht. Sie stellen uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
6.4 Die Hüpfburg ist immer an allen vorgesehenen Punkten zu verankern. Die mitgelieferten Erdnägel sind ausschließlich für gewachsenen Erdboden bestimmt. Auf Pflaster, Asphalt, Beton oder in Innenräumen ist eine ausreichende Ballastierung mit geeigneten Gewichten (z. B. Sandsäcke) erforderlich; diese sind nicht Bestandteil des Mietsets und von Ihnen bereitzustellen. Ein Betrieb ohne Verankerung oder Ballastierung ist unzulässig.
6.5 Beim Aufbau in Innenräumen ist zusätzlich auf die Raumhöhe, ausreichende Belüftung und freie Fluchtwege zu achten.
§ 7 Aufbau, Gebläse und Stromversorgung
7.1 Aufbau und Abbau erfolgen ausschließlich durch Sie in eigener Verantwortung nach Maßgabe der mitgelieferten Anleitung. Eine Aufbauleistung schulden wir nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.2 Sie stellen einen ordnungsgemäß abgesicherten 230-V-Anschluss mit FI-Schutzschalter zur Verfügung. Kabeltrommeln sind ausschließlich vollständig abgerollt und mit ausreichendem Leitungsquerschnitt zu verwenden. Im Außenbereich ist ausschließlich für den Außeneinsatz geeignetes, feuchtigkeitsgeschütztes Material zu verwenden.
7.3 Das Gebläse muss während der gesamten Nutzung ununterbrochen laufen. Die Ansaugöffnung ist freizuhalten und darf nicht abgedeckt werden. Der Luftschlauch darf nicht geknickt oder abgeklemmt werden.
7.4 Das Gebläse ist außerhalb der Reichweite von Kindern aufzustellen und gegen Nässe zu schützen. Das Gehäuse darf nicht geöffnet werden.
7.5 Bei Stromausfall, Ausfall des Gebläses oder erkennbarem Druckverlust ist die Hüpfburg unverzüglich zu räumen. Die Nutzung darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Hüpfburg vollständig aufgeblasen und ordnungsgemäß verankert ist.
7.6 Nach Ende der täglichen Nutzung ist das Gebläse auszuschalten und die Hüpfburg gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu sichern. Ein unbeaufsichtigter Betrieb ist unzulässig.
§ 8 Betrieb, Aufsichtspflicht und Nutzungsregeln
8.1 Aufsichtspflicht: Während der gesamten Nutzung muss ununterbrochen mindestens eine volljährige, eingewiesene Person die Hüpfburg beaufsichtigen. Diese Person ist für die Einhaltung der nachstehenden Nutzungsregeln verantwortlich. Eine Nutzung ohne Aufsicht ist ausgeschlossen.
8.2 Nutzerkreis: Die Hüpfburgen sind für Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren bestimmt. Es dürfen höchstens 10 Kinder gleichzeitig springen; maßgeblich sind die Angaben in der Buchungsbestätigung und in der mitgelieferten Anleitung. Erwachsene dürfen die Hüpfburg nicht benutzen. Kinder deutlich unterschiedlicher Größe und Alter sollen nicht gleichzeitig springen.
8.3 Vor dem Betreten abzulegen sind: Schuhe, Brillen, Schmuck, Uhren, Gürtel mit Schnallen, Haarspangen sowie alle spitzen, scharfen oder harten Gegenstände aus Taschen (z. B. Schlüssel, Stifte, Spielzeug).
8.4 In und auf der Hüpfburg untersagt sind:
- Speisen, Getränke, Kaugummi und Süßigkeiten,
- Rauchen, offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik und Konfetti,
- Saltos, Purzelbäume und akrobatische Übungen,
- das Klettern auf Wände, Türme, Dächer oder Außenflächen,
- der Aufenthalt am Rutschenauslauf oder unter der Rutsche,
- die Mitnahme von Tieren,
- die Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
8.5 Die Hüpfburg darf ausschließlich am vereinbarten Aufstellort betrieben werden. Ein Umsetzen im aufgeblasenen Zustand, eine Weitervermietung oder eine Überlassung an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet.
8.6 Störungen, Beschädigungen oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse melden Sie uns unverzüglich unter 05744 6024944 oder per WhatsApp unter 0157 34519178. Eigenmächtige Reparaturversuche sind nicht gestattet.
§ 9 Witterung und Einstellung des Betriebs
9.1 Der Betrieb ist ab Windstärke 5 Beaufort (etwa 38 km/h, deutlich bewegte größere Zweige, Staub und loses Papier werden aufgewirbelt) einzustellen. Die Hüpfburg ist dann zu räumen, das Gebläse abzuschalten und die Hüpfburg abzubauen. Bei angekündigtem Sturm oder Gewitter ist die Hüpfburg vorsorglich nicht in Betrieb zu nehmen.
9.2 Bei Regen ist der Betrieb einzustellen, da die Sprungfläche und die Rutsche rutschig werden. Bei Frost und Schnee ist eine Nutzung ausgeschlossen.
9.3 Bei starker Sonneneinstrahlung kann sich die Sprungfläche erheblich erwärmen. Prüfen Sie die Oberflächentemperatur vor der Nutzung.
9.4 Sie beobachten während der gesamten Mietzeit die Wetterlage und entscheiden eigenverantwortlich über die Einstellung des Betriebs.
§ 10 Rückgabezustand und Reinigung
10.1 Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt, trocken und ordnungsgemäß zusammengelegt in der mitgelieferten Transporttasche. Zurückzugeben sind insbesondere Hüpfburg, Gebläse, Luftschlauch, sämtliche Erdnägel und Abspannseile sowie die Anleitung.
10.2 Grobe Verschmutzungen (Gras, Laub, Erde) sind vor dem Zusammenlegen zu entfernen. Bei erheblicher Verschmutzung berechnen wir eine Reinigungspauschale nach tatsächlichem Aufwand; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10.3 Feuchte Rückgabe: Lässt sich die Hüpfburg witterungsbedingt nicht trocken zurückgeben, teilen Sie uns dies bei der Rückgabe mit. Eine feuchte Rückgabe unmittelbar nach dem Abbau ist zulässig. Wird die Hüpfburg jedoch über längere Zeit feucht verpackt gelagert und entstehen dadurch Stockflecken, Schimmel oder Geruchsbildung, haben Sie den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
10.4 Fehlende Einzelteile berechnen wir zum Wiederbeschaffungswert; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 11 Genehmigungen, Verkehrssicherung und Versicherung
11.1 Die Verkehrssicherungspflicht am Aufstellort liegt während der gesamten Mietzeit bei Ihnen.
11.2 Aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe bis zu 5 m bedürfen nach den landesrechtlichen Vorschriften in der Regel keiner Ausführungsgenehmigung als Fliegender Bau. Ob für Ihre Veranstaltung weitergehende Auflagen bestehen – etwa bei öffentlichen Veranstaltungen, Schul-, Vereins- oder Stadtfesten –, klären Sie in eigener Verantwortung. Die Aufstellung auf öffentlichem Grund bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
11.3 Erforderliche Genehmigungen sowie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Hausrechtsinhabers holen Sie in eigener Verantwortung ein.
11.4 Wir empfehlen Ihnen dringend, vor der Buchung zu prüfen, ob Ihre Privat- bzw. Veranstalterhaftpflichtversicherung den Betrieb einer gemieteten Hüpfburg und Schäden an gemieteten Sachen einschließt.
§ 12 Zustand der Mietsache, Nichtverfügbarkeit, höhere Gewalt
12.1 Wir übergeben die Hüpfburg in einwandfreiem, vollständigem, gereinigtem und funktionsfähigem Zustand.
12.2 Kann die gebuchte Hüpfburg aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Beschädigung durch einen Vormieter, verspätete Rückgabe, Defekt des Gebläses), nicht bereitgestellt werden, informieren wir Sie unverzüglich und bemühen uns um ein gleichwertiges Ersatzmodell. Ist dies nicht möglich, entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten und wir erstatten bereits gezahlte Beträge vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
12.3 Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Naturereignisse), die die Durchführung unmöglich macht, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet; gegenseitige Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
§ 13 Haftung des Vermieters
13.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13.4 Nicht von unserer Haftung erfasst sind Schäden, die auf einem Verstoß gegen §§ 6 bis 9 dieser AGB beruhen, insbesondere auf fehlender Verankerung oder Ballastierung, einem ungeeigneten Aufstellort, einem Betrieb ohne Aufsicht, der Überschreitung der zulässigen Nutzerzahl oder Altersgrenze sowie einem Betrieb bei Wind, Regen oder Gewitter.
13.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 14 Haftung des Mieters, Schäden und Freistellung
14.1 Mit Übernahme der Hüpfburg übernehmen Sie für die Dauer der Mietzeit die Betreiber- und Aufsichtsverantwortung für das Spielgerät.
14.2 Sie haften für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Hüpfburg und des Zubehörs während der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Verschulden Ihrer Gäste, Helfer, Aufsichtspersonen und sonstiger Personen, denen Sie den Zugang oder die Nutzung ermöglichen, steht Ihrem eigenen Verschulden gleich (§ 278 BGB). Für normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch haften Sie nicht.
14.3 Soweit Dritte uns wegen Personen- oder Sachschäden in Anspruch nehmen, die auf einer Verletzung Ihrer Pflichten nach §§ 6 bis 9 dieser AGB beruhen, stellen Sie uns von diesen Ansprüchen frei.
14.4 Schäden, Verlust und Diebstahl melden Sie uns unverzüglich. Bei Diebstahl oder Vandalismus erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei und übermitteln uns eine Kopie der Anzeigenbestätigung.
14.5 Bei Beschädigung erstatten Sie die erforderlichen Reparaturkosten, bei Totalverlust den Zeitwert. Für die Dauer einer nachweislich durch den Schaden bedingten Ausfallzeit können wir zusätzlich einen Nutzungsausfall in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises verlangen; Ihnen bleibt jeweils der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Buchungen Bei der Vermietung von Fotobox und Fotospiegel für eine Veranstaltung an einem konkret vereinbarten Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die der Vertrag einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum vorsieht. Für diese Buchungen gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen nach § 4. 15.2 Soweit die Ausnahme nach 15.1 nicht greift, gilt für Verbraucher bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die folgende Widerrufsbelehrung: ———————————————————————— WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Event-Wunsch, Inhaber Christian Wunsch, Bahnhofstraße 19, 32312 Lübbecke, Telefon: 05744 6024944, E-Mail: info@event-wunsch.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG ———————————————————————— 15.3 Besondere Hinweise zum Erlöschen des Widerrufsrechts Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Vermietung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Mietzeit ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. 15.4 Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An Event-Wunsch, Inhaber Christian Wunsch, Bahnhofstraße 19, 32312 Lübbecke, E-Mail: info@event-wunsch.de – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum (*) Unzutreffendes streichen. 15.5 Für Unternehmer (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
17.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis unser Geschäftssitz.
17.3 Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
17.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang.
17.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.10.2026