AGB Stehtisch

Diese Bedingungen gelten für: Stehtisch mit oder ohne Husse

Nutzungsbedingungen – Stehtisch mit und ohne Husse

1. Aufstellung und Nutzung

  • Der Stehtisch muss auf einem festen, ebenen und standsicheren Untergrund aufgestellt werden.
  • Der Stehtisch darf nicht als Sitzgelegenheit, Trittfläche oder Leiter verwendet werden.
  • Eine übermäßige Belastung sowie unsachgemäße Nutzung sind zu vermeiden.
  • Bei Nutzung im Außenbereich ist der Stehtisch vor starkem Wind und Unwetter zu schützen.

2. Verwendung der Stehtischhusse (sofern mitgemietet)

  • Die Husse muss vorsichtig aufgezogen und darf nicht übermäßig gedehnt werden.
  • Kontakt mit offenen Flammen, Zigaretten, Kerzen, heißen Gegenständen und scharfen Kanten ist zu vermeiden.
  • Die Husse ist vor Regen, starker Feuchtigkeit und Verschmutzungen zu schützen.
  • Klebeband, Nadeln, Klammern oder andere Befestigungen, die das Material beschädigen könnten, dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Husse darf nicht eigenständig gewaschen, gebleicht oder gebügelt werden.

3. Reinigung und Rückgabe

  • Der Stehtisch ist sauber, trocken und zusammengeklappt zurückzugeben.
  • Grobe Verschmutzungen und Getränkereste sind vor der Rückgabe zu entfernen.
  • Die Husse ist trocken zurückzugeben. Normale, durch die bestimmungsgemäße Nutzung entstandene Verschmutzungen sind zulässig.
  • Außergewöhnliche Verschmutzungen, die eine Spezialreinigung erforderlich machen, können mit den tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten berechnet werden, soweit der Mieter diese zu vertreten hat.

4. Schäden und Beschädigungen

  • Beschädigungen am Stehtisch oder an der Husse sind Event-Wunsch unverzüglich mitzuteilen.
  • Für vom Mieter zu vertretende Schäden, beispielsweise Risse, Brandlöcher, starke Verformungen oder nicht entfernbare Flecken, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Normale Gebrauchsspuren durch vertragsgemäße Nutzung gelten nicht als Beschädigung.

5. Mietdauer und Rückgabe

  • Die Abholung ist grundsätzlich bereits am Tag vor dem ersten gebuchten Veranstaltungstag möglich.
  • Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich am Tag nach dem letzten gebuchten Veranstaltungstag.
  • Abholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist nur nach Absprache möglich.

Mit der Anmietung verpflichtet sich der Mieter, den Stehtisch sowie eine gegebenenfalls mitgemietete Husse sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermietung von Stehtischen mit und ohne Husse – Event-Wunsch

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Stehtische sowie optional mitgemietete Stehtischhussen zwischen:

Event-Wunsch
Inhaber: Christian Wunsch
Bahnhofstraße 19
32312 Lübbecke
E-Mail: info@event-wunsch.de
Telefon: 05744 6024944

– nachfolgend „Vermieter“ genannt – und dem jeweiligen Mieter.

1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber privaten als auch gewerblichen Mietern.

1.3 Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Mietvertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung eines oder mehrerer Stehtische.

2.2 Die Stehtische können wahlweise mit oder ohne passende Stehtischhussen gemietet werden. Hussen sind nicht automatisch Bestandteil der Stehtischmiete und müssen gesondert gebucht werden.

2.3 Die Anzahl der Stehtische, die gebuchten Hussen sowie der vereinbarte Mietzeitraum ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

2.4 Die Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.

§ 3 Buchung und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Mietartikel auf unserer Internetseite stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage.

3.2 Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.

3.3 Buchungen sind nur vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der gewünschten Mietartikel möglich.

3.4 Änderungen der Buchung, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Stehtische, der Hussen oder der Mietdauer, bedürfen einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.

§ 4 Mietpreise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf unserer Webseite www.event-wunsch.de veröffentlichten Mietpreise gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

4.2 Die Mietpreise richten sich insbesondere nach der Anzahl der gemieteten Stehtische, der gewünschten Mietdauer sowie der optionalen Buchung von Stehtischhussen.

4.3 Stehtischhussen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil eines vereinbarten Mietpakets sind.

4.4 Maßgeblich für den Mietvertrag ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtmietpreis. Nachträgliche Preisänderungen in der veröffentlichten Preisliste haben keinen Einfluss auf bereits verbindlich abgeschlossene Mietverträge.

4.5 Individuelle Angebote, Sonderkonditionen und schriftlich vereinbarte Preisnachlässe haben Vorrang vor der allgemeinen Preisliste.

4.6 Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, ergeben sich deren Höhe und Fälligkeit aus der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung wird vollständig auf den vereinbarten Mietpreis angerechnet.

4.7 Der verbleibende Mietbetrag ist spätestens bei Abholung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.8 Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den Angaben in der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung.

§ 5 Mietdauer, Abholung und Rückgabe

5.1 Beginn und Ende des Mietzeitraums sowie die verbindlichen Abhol- und Rückgabezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

5.2 Die Abholung erfolgt grundsätzlich durch den Mieter am Abhollager:

Bahnhofstraße 19, 32312 Lübbecke.

5.3 Abholung und Rückgabe sind ausschließlich zu den vorher vereinbarten Zeiten möglich. Das Abhollager ist nicht dauerhaft besetzt.

5.4 Eine Abholung am Tag vor der Veranstaltung sowie eine Rückgabe am Tag danach ist nach entsprechender Vereinbarung möglich.

5.5 Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände vollständig und fristgerecht zurückzugeben.

5.6 Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Etwaige zusätzliche Mietkosten richten sich nach der vereinbarten Verlängerung und der jeweils maßgeblichen Preisliste.

5.7 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Transport und Aufbau

6.1 Der Transport der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich durch den Mieter auf eigene Verantwortung.

6.2 Die Stehtische sind für den Transport ordnungsgemäß zusammenzuklappen und ausreichend gegen Verrutschen und Beschädigung zu sichern.

6.3 Der Aufbau muss entsprechend der vorgesehenen Konstruktion erfolgen. Vor der Benutzung ist sicherzustellen, dass sämtliche Standbeine vollständig ausgeklappt und vorhandene Sicherungen eingerastet sind.

6.4 Der Stehtisch darf ausschließlich auf einem ebenen, festen und standsicheren Untergrund aufgestellt werden.

6.5 Die Verwendung als Sitzgelegenheit, Leiter, Trittfläche oder sonstige Aufstiegshilfe ist untersagt.

§ 7 Nutzung und Sicherheit

7.1 Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen, sachgemäßen und bestimmungsgemäßen Umgang mit den Mietgegenständen.

7.2 Die Stehtische dürfen nicht übermäßig belastet werden. Das Besteigen, Sitzen oder Stehen auf der Tischplatte ist untersagt.

7.3 Bei Nutzung im Außenbereich sind die Stehtische ausreichend gegen Umkippen durch Wind oder andere Witterungseinflüsse zu schützen.

7.4 Bei starkem Wind, Sturm oder sonstigen gefährlichen Wetterbedingungen dürfen die Stehtische nicht ungesichert im Außenbereich verwendet werden.

7.5 Beschädigende Veränderungen an den Mietgegenständen sind untersagt.

7.6 Eine eigenständige Weitervermietung der Mietgegenstände ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

§ 8 Besondere Bestimmungen für Stehtischhussen

8.1 Sofern eine Stehtischhusse mitgemietet wurde, ist diese sorgfältig und entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck einzusetzen.

8.2 Beim Aufziehen und Abnehmen ist darauf zu achten, dass die Husse nicht übermäßig gedehnt oder beschädigt wird.

8.3 Der Kontakt mit offenen Flammen, Zigaretten, heißen Gegenständen, Kerzen und scharfen Kanten ist zu vermeiden.

8.4 Die Hussen sind vor Regen, starker Feuchtigkeit und außergewöhnlichen Verschmutzungen zu schützen.

8.5 Die Befestigung von Dekoration mittels Nadeln, Tackern, Klebstoffen oder anderen materialschädigenden Mitteln ist untersagt.

8.6 Das eigenständige Waschen, Bleichen oder Bügeln der gemieteten Hussen ist nicht gestattet. Die reguläre Reinigung wird vom Vermieter übernommen.

8.7 Normale, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstandene Verschmutzungen sind durch den Mietpreis abgedeckt.

8.8 Bei außergewöhnlichen, vom Mieter zu vertretenden Verschmutzungen, insbesondere durch Wachs, Farbe, Klebstoffe oder vergleichbare Substanzen, können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.

§ 9 Zustand der Mietgegenstände und Rückgabe

9.1 Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände in einem gebrauchsfähigen, sauberen und ordnungsgemäßen Zustand.

9.2 Der Mieter wird gebeten, die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Beschädigungen und Vollständigkeit zu kontrollieren und festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

9.3 Die Stehtische sind nach Gebrauch zusammengeklappt, trocken und frei von groben Verschmutzungen zurückzugeben.

9.4 Mitgemietete Hussen sind vollständig und trocken zurückzugeben.

9.5 Normale Abnutzungserscheinungen durch vertragsgemäßen Gebrauch stellen keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

9.6 Entstehen durch eine vom Mieter zu vertretende unsachgemäße Behandlung erhebliche Verschmutzungen oder Schäden, gelten die gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen.

§ 10 Beschädigung, Verlust und Haftung des Mieters

10.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an den Mietgegenständen, die er zu vertreten hat.

10.2 Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

10.3 Zu ersatzpflichtigen Schäden können insbesondere gehören:

  • Gebrochene oder verbogene Tischgestelle
  • Beschädigte Tischplatten
  • Risse oder Brandlöcher in den Hussen
  • Dauerhafte, nicht entfernbare Flecken
  • Fehlende oder verlorene Mietgegenstände

10.4 Bei einer reparierbaren Beschädigung können die erforderlichen Reparaturkosten verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

10.5 Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust richtet sich ein Ersatzanspruch grundsätzlich nach dem ersatzfähigen Zeitwert des betroffenen Mietgegenstandes.

10.6 Eine über den tatsächlich entstandenen ersatzfähigen Schaden hinausgehende Bereicherung des Vermieters ist ausgeschlossen.

10.7 Schäden durch gewöhnlichen, vertragsgemäßen Gebrauch sind vom Mieter nicht zu ersetzen.

§ 11 Stornierung und Nichtabholung

11.1 Der Mieter kann seine Buchung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenlos stornieren.

11.2 Bereits geleistete Anzahlungen werden bei rechtzeitiger Stornierung vollständig zurückerstattet.

11.3 Eine Stornierung kann insbesondere per E-Mail an info@event-wunsch.de erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Stornierung.

11.4 Erfolgt die Stornierung nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist oder werden die Mietgegenstände ohne vorherige Stornierung nicht abgeholt, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 537 BGB.

11.5 Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung an. Eine bereits geleistete Anzahlung kann mit einem berechtigten Anspruch verrechnet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag wird zurückerstattet.

11.6 Änderungen oder Umbuchungen sind nach Absprache möglich, soweit die gewünschten Mietgegenstände zum neuen Termin verfügbar sind.

11.7 Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende Rechte des Mieters bleiben unberührt.

§ 12 Nichtverfügbarkeit und Leistungsstörungen

12.1 Sollte ein Mietgegenstand aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein, wird der Vermieter den Mieter unverzüglich darüber informieren.

12.2 Soweit möglich, wird der Vermieter eine geeignete Ersatzlösung anbieten. Eine Ersatzleistung bedarf der Zustimmung des Mieters, wenn sie vom vereinbarten Vertragsgegenstand abweicht.

12.3 Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Nicht geschuldete oder wegen Unmöglichkeit entfallene Mietzahlungen werden erstattet.

12.4 Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Haftung des Vermieters

13.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter für sonstige Schäden grundsätzlich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 Die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln der Mietsache bleiben unberührt.

13.4 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben uneingeschränkt bestehen.

§ 14 Widerrufsrecht

14.1 Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand eingreift.

14.2 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und die entsprechenden Informationen über die Ausübung des Widerrufsrechts gesondert.

14.3 Die freiwillig gewährte kostenlose Stornierung gemäß § 11 besteht unabhängig von einem gegebenenfalls zusätzlich bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen bleiben unberührt.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

16.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang.

Stand: 22.10.2026

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