Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Hüpfburgen und unserer Zuckerwattemaschine:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Überlassung der Mietsache
  5. Miete und Zahlungsbedingungen
  6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
  7. Obliegenheiten des Mieters
  8. Änderungen an der Mietsache
  9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
  10. Haftung
  11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
  12. Rückgabe der Mietsache
  13. Stornierung
  14. Wetter Vereinbarung für die Hüpfburg
  15. Alternative Streitbeilegung
  16. Anwendbares Recht
  17. Gerichtsstand

 

1.Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Webseite www.event-wunsch.de (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2.Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe einer verbindlichen Buchung der Mietsachen auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann die Mietsache über das in der Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular für eine selbst zu wählende Dauer mieten. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des in der Buchungsanfrage abschließenden Buttons ein Vertragsangebot der Mietsache ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Vermieter abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen, – indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder – indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an oder bestätigt über Email nicht die Zusage, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5 Bei der Abgabe einer Buchungsanfrage über das Online-Buchungsformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.

2.6 Vor Abgabe der Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Mieter im Rahmen der Buchungsanfrage so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er die Buchungsanfrage absende Button anklickt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsanfrage beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.9 Die Sicherheits- & Nutzungsbedingungen sind Bestandteils des Vertrages.

2.10 Die Hüpfburg wird nur für private Veranstaltungen und nicht für öffentliche oder gewerbliche Zwecke vermietet.

 

3.Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

 

4.Überlassung der Mietsache

4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt persönlich an die vom Vermieter angegebene Anschrift.

4.2 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail oder anderen elektronischen Wege darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter am Sitz des Vermieters abholen.

4.3 Die Mietsache muss während der Mietzeit auf dem Anlieferungsort / der Anlieferungsadresse verbleiben.

4.4 Die Mietsache bleibt unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

4.5 Wird der Mietartikel max. plus 2 Stunden nach der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, besteht durch den Mieter kein Anspruch mehr auf den Mietartikel.

4.6 Beauftragt der Kunde einen Lieferanten mit der Abholung, muss eine Vollmacht für den Lieferanten ausgestellt werden.

 

5.Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise ist der Mietpreis für die beschriebene Mietsache. Die in diesem Vertrag angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist somit gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben. .

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache.

5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. .

5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet: Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus oder bei Abholung der Mietsache zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen (Bar bei Abholung/Lieferung oder vorab durch Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters). Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie Kaution sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

 

6.Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

6.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

 

7.Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Der Auf- und Abbau ist entsprechend der Betriebsanleitung insbesondere der Auf- und Abbauanleitung von Fachkundigen Personen oder Fachpersonal entsprechend auf- und abzubauen. Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Mietsache verschmutzt zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- € .

 

8.Änderungen an der Mietsache

8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.

8.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

 

9.Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

9.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.

9.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

9.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

9.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

 

10.Haftung

10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

10.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, – aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, weder bei Transport, Benutzung oder Auf- & Abbau.

10.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

10.3. Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden die durch die gemieteten Gegenstände verursacht werden. Eine entsprechende Versicherung ist abzuschließen.

10.4 Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Schäden, Verletzungen oder eingereichter Klagen verantwortlich gemacht werden kann.

10.5 Der Mieter entbindet / befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten, Strafen, oder Klagen, die durch Klage Dritter entstehen.

10.6 Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer-, Sturm und Wasserschäden, mutwillige und nicht mutwillige Beschädigungen, Fehlbedienung und Diebstahl.

10.7 Wird die Mietsache, das Zubehör, die Transportmittel bzw. alle im Mietumfang befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des entstanden Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in vollem Umfang.

 

11.Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter schriftlich via Email mitgeteilt bzw. bestätigt.

11.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache am ersten Buchungstag an den Mieter.

11.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

11.5 Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die beschriebene Mietsache oder Zubehör am Buchungstag nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen oder Ersatzleistungen.

11.6 Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei einer Schlechtwettervorhersage (Regen, Sturm, Hagel oder Schnee) oder bei einer Vorhersage einer Unwetterwarnung am Buchungstag, die Buchung kostenfrei zu stornieren. Das Mietverhältnis wird dann nicht geschlossen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen oder Ersatzleistungen.

 

12.Rückgabe der Mietsache

12.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

12.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.

12.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung/Rücktransport der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

 

13.Stornierung

Eine Stornierung der Reservierung ist bis 24h vor Reservierungsdatum kostenlos möglich . Eine Stornierung der Reservierung weniger 24h vor dem Reservierungsdatum ist möglich, jedoch hat der Mieter die Kosten des Mietausfalls in vollem Umfang zu tragen.

 

14.Wetter Vereinbarung (nur für Hüpfburg)

14.1 Während Schlechtwetter-Perioden (Wettervorhersage bei längerer Zeit, >1Stunde, von Regen, Gewitter, Sturm, Hagel etc.) behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung kostenfrei zu stornieren.  Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen oder Ersatzleistungen.

14.2 Wenn es an einem Buchungstag mehr als 1 Stunden durchregnen oder stürmen (Unwetter-Warnung auf offizieller WarnApp/ oder Webseite) sollte, kann der Mieter die Buchung für diesen Tag völlig kostenfrei stornieren oder die Buchung auf einen anderen freien Tag verschieben.

14.3 Sollte sich der Mieter jedoch trotz Wettervorhersage ausdrücklich für eine Buchung entscheiden, ist nach Übergabe der Hüpfburg durch uns an Sie keine Kostenerstattung möglich.

14.4 Sollte der Mieter trotz Schlechtwetter die Hüpfburg nutzen, ist ebenfalls keine Kostenerstattung möglich.

 

15.Alternative Streitbeilegung

15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

15.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu auch nicht bereit.

 

16.Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

17.Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner