Nutzungs-und Sicherheitsbestimmung für Hüpfburgen:

Folgende Bestimmungen müssen eingehalten werden:

Die Bereitstellung von eventuell notwendigem Strom (230 V, 16 A) oder Wasseranschlüssen/Befüllungen ist Sache des Mieters. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die Leitungen/Schläuche nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf den  Stromleitungen keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden.

Elektrisches Gebläse:

Aufstellfläche:

Vorbereitung:

Aufblasen:

Hüpfen:

Luft ablassen:

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