Nutzungs-und Sicherheitsbestimmung für Hüpfburgen:
Folgende Bestimmungen müssen eingehalten werden:
Die Bereitstellung von eventuell notwendigem Strom (230 V, 16 A) oder Wasseranschlüssen/Befüllungen ist Sache des Mieters. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die Leitungen/Schläuche nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf den Stromleitungen keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden.
Elektrisches Gebläse:
- Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben.
- Kabeltrommeln müssen vor Inbetriebnahme des Gebläses unbedingt komplett abgerollt sein.
- Es darf nur ein Feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freien geeignetes, Verlängerungskabel verwendet werden.
- Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gerät zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder ein.
- Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden.
- Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen.
- Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden.
- Bei leichtem Niesel sollte ein größerer Tisch über das Gebläse gestellt werden um das Ansaugen/Eindringen von Wasser zu verhindern. Schalten sie das Gebläse deswegen nicht aus.
Aufstellfläche:
- Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen.
- Es muss immer eine Schutzplane untergelegt werden. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc., ist.
- Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein heraus fallendes Kind verletzen können.
- Zudem muss vor dem Eingang der dazu gehörige Teppich ausgebreitet werden.
- Die Hüpfburg darf nicht neben einem Swimmingpool aufgestellt werden.
- Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Aus Sicherungsgründen muss um die Hüpfburg ein freier Platz von mindestens 1,8 m vorhanden sein.
Vorbereitung:
- Der Aufbau bei starkem Wind oder Niederschlag ist zu unterlassen.
- Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht geknickt oder verdreht ist.
- Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein.
- Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
Aufblasen:
- Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang.
- Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier, oder z. B. ein Plastiksack, den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden das möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren. Das Gebläse darf während der gesamten Nutzungszeit nicht abgeschaltet werden.
Hüpfen:
- Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind.
- Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts.
- Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere Kinder, gefährden.
- Speisen und Getränke (auch Lutscher oder Kaugummis o. ä.) sind in der Hüpfburg verboten.
- Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
- Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
- Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
- Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- Um Verletzungen aller Art zu vermeiden, sind Saltos, Handstände, Wrestling etc., auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
- Tiere sind in der Hüpfburg nicht erlaubt.
- Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Sturm, Gewitter o. ä.) muss die Benutzung der Hüpfburg sofort eingestellt und die Hüpfburg abgebaut werden.
Luft ablassen:
- Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.